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Wir ermöglichen Ihnen den Betrieb eines Online-Meldeportals zur Umsetzung des Hinweisgeber­schutzgesetzes (HinSchG). Auf Servern in Rechenzentren innerhalb Deutschlands betrieben und gesetzeskonform nach HinSchG und EU-DSGVO:

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Ihr Online-Meldeportal zum Hinweisgeber­schutzgesetz (HinSchG) für Beschäftigte

Was ist das für ein Gesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen". Es setzt die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um und regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Weiterlesen... oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden oder offenlegen wollen. Less

Wen betrifft es?

Beschäftigungsgeber haben gemäß § 12 HinSchG dafür zu sorgen , dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können. Die Pflicht gilt im allgemeinen für Beschäftigungsgeber mit jeweils in der Regel mindestens 50 Beschäftigten. Weiterlesen... Abweichend von dieser Regel gilt die Pflicht unabhängig von der Zahl der Beschäftigten unter anderen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Dienste des Wertpapierhandelsgesetzes, Börsenträger, Institute des Kreditwesens, Kapitalverwaltungs- sowie Versicherungsgesellschaften. Less

Seit wann gibt es das?

Das Gesetz trat am 2. Juni 2023 in Kraft und wurde zum 17. Dezember 2023 wirksam. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden möchten.

Fachliche Kompetenz

Die Bearbeitung eines Hinweises hängt von dessen Inhalt und der Schwere des Verstoßes ab. Unsere Mitarbeitenden bieten Kompetenzen auf den Sachgebieten Psychologie, Pädagogik, Recht, Finanzen, Datenschutz und IT. Weiterlesen... Somit sind wir bestens aufgestellt, eine sachlich fundierte und rechtlich belastbare Bewertung eingehender Hinweise vornehmen zu können.

Das Hinweisgeberschutzgesetz fordert die Reaktion innerhalb von sieben Tagen nach Eingang einer Meldung. Unsere Mitarbeitenden reagieren üblicherweise bereits am Tag der Meldung, sofern diese innerhalb werktäglicher Arbeitszeit eintrifft. Die Bearbeitung erfolgt nur zwischen uns und ggf. dem Beschäftigungsgeber. Die hinweisgebende Person bleibt anonym und wird nur bei Bedarf und auf ihren eigenen Wunsch hin eingebunden. Die Kommunikation mit ihr erfolgt stets anonym über unseren Kommunikationsbereich, der in Form eines Chat-Systems konzipiert und intuitiv zu bedienen ist. Less

Technische Maßnahmen

Unsere Server werden DSGVO-konform in Rechenzentren in Deutschland betrieben und haben dort eine Mindestverfügbarkeit von 99,6 % im Jahresmittel. Die Informationssicherheit nach DIN/ISO 27001 wird jährlich vom TÜV Nord validiert. Weiterlesen... Die Server werden ständig durch ein Monitoring-System überwacht. Anomalien können so unmittelbar erkannt und von den Systemadministrator:innen zeitnah behoben werden. Systemaktualisierungen finden vorzugsweise in der Nacht statt. Less

Einrichtung und Betrieb

Ihr unternehmensspezifisches Online-Hinweis-Meldeportal wird von uns kurzfristig nach Ihrer Buchung eingerichtet und kann in Betrieb genommen werden. Individuelle Anpassungen und Corporate Branding der Webseiten sind möglich. Weiterlesen... Wir bieten Ihnen unser Meldeportal inklusive aller Dienstleistungen zur Bearbeitung eingehender Hinweise. Sie können die Betreuung der Hinweise Ihres Unternehmens allerdings auch selbst übernehmen - ohne Inanspruchnahme unserer weiteren Dienstleistungen. Unser Online-Meldeportal dient dann als Ihr "digitaler Briefkasten", den Sie selbst betreuen. Fragen Sie nach unseren Konditionen. Less

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